Pflegedienste sind das Bindeglied zwischen Arzt und Familie und erbringen spezialisierte Fachleistungen
Immer wenn es um medizinisch komplexe Versorgung geht, bei der sowohl ärztliche Therapieanweisungen als auch spezialisierte Grundpflege oder Betreuungen gefragt sind, sollte ein Pflegedienst beauftragt werden. Eine Kombination von Fachleistungen der Krankenversicherung mit Hilfsleistungen der Pflegeversicherung ist möglich.
Behandlungspflege
Prophylaxen
Wohnungsreinigung
Injektion & Medikamente
Mo.-So. 7-22 Uhr: 0234 - 5200 7440 (kostenlos anrufen)
Pflegekasse bzw. Krankenkasse übernehmen Leistungen
Pflegedienst
Pflegedienste wurden vor Einführung der Pflegeversicherung ausschließlich durch die Krankenversicherung finanziert. Die Krankenkasse hat strenge Vorgaben für einen Leistunganspruch, welcher ärztlich verordnet und einzeln genehmigt werden muss. Unter „Sicherung des Ziels einer ärztlichen Behandlung“ fallen z.B. Wundverbände, Vitalwertkontrolle, Injektionen und Medikamentengaben.
Auch weitere Spezialisierungen wie Soziotherapie bei psychischer Erkrankung und Palliativversorgung bei nicht heilbaren fortschreienden Erkrankungen sind oft Inhalt der Angebote. Darüber hinaus werden aber auch Leistungen der Grundpflege zur Verkürzung und Vermeidung von Krankenhausaufenthalten z.B. nach ambulanten OP´s durchgeführt.
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Vorteile für Pflegende Angehörige und Hilfsbedürftige
Professionelle Versorgungsstrukturen wie Pflegedienste können oftmals nur im direkten Pflegeumfeld Haushaltshilfe anbieten. Manchmal werden die typischen Leistungen eines Betreuungsdienstes sogar ganz ausgeschlossen. Pflegix bietet Hilfe mit einem kompetenten Team an Vollzeit- und Teilzeit-Mitarbeitern sowie Netzwerk an Alltagshelfern aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Lösung ist einfach und kostengünstig, und v.a. steht bei uns der Mensch im Mittelpunkt.
Wir haben Zeit für Sie:
Individuelle Hilfe - empathisch, ehrlich, persönlich.
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01577 – 80000 80
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So vermeiden Sie Zuzahlungen
Antrag auf häusliche Krankenpflege
Leistungen der Pflegedienste verlangen eine ärztliche Verordnung auf einen amtlichen Verordnungsformular. Anspruch hat nur, wer die Maßnahmen nicht selbständig oder von einer im Haushalt lebenden Person erbringen lassen kann.
Die Leistungen sind zeitlich und inhaltlich klar beschrieben und müssen bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Hierzu sind Fristen einzuhalten, sodass vor Leistungsbeauftragung die Verordnung zunächst der Kasse zugesendet werden sollte. Die Suche nach einen Pflegedienst gestaltet sich dabei auch mit einer Bewilligung oft nicht einfach.
Pflegix unterstützt bei der Suche und übernimmt durch das Helfernetzwerk bei Bedarf auch die Hauswirtschaftliche Versorgung.
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Das möchten Sie wissen
Häufig gestellte Fragen
Standardfragen
Sie können uns Montag bis Freitag (8-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 90 4031 7373 anrufen.
Wir wissen, wie kompliziert der Pflegedschungel manchmal ist. Deswegen beraten wir Sie kostenlos, um Ihnen bei Ihren Ansprüchen auf Pflegegeld und weitere Leistungen zu unterstützen.
Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.